Teilprozesse Steuerabteilung
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Steuerstammdaten anlegen und pflegen
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Ansatz- u. Bewertungsunterschiede zw. Handels- u. Steuerbilanz identifizieren
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Laufende Steuern berechnen und verbuchen
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Benötigte Anhangangaben vorbereiten
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Steuerdeklarationen vorbereiten und durchführen
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Umsatzsteuer ermitteln
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Steuerrisiken erfassen, nachverfolgen und Effekte berücksichtigen
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Sondersachverhalte berücksichtigen
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E-Bilanz entsprechend vorgegebener Taxonomie erstellen
Best-Practice-Empfehlungen
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Beachten Sie die branchenspezifischen Besonderheiten – z. B. gewerbesteuerliche Kürzungen bei Immobilienunternehmen, steuerliche Besonderheiten bei Holdinggesellschaften oder bankenspezifische Regularien.
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Stellen Sie die Qualität des Datenmaterials aus dem Ausland sicher – erfahrungsgemäß ist dieses oft verbesserungswürdig.
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Integrieren Sie die Ermittlung von laufenden und latenten Steuern, um vollständig erklärbare Steuerpositionen sicherzustellen.
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Vermeiden Sie, wenn möglich, die manuelle Ermittlung der latenten Steuern mit geringem Automatisierungsgrad auf Basis fehleranfälliger Excel-Lösungen; verwenden Sie erprobte Tax-Tools.
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Achten Sie bei der Berechnung der effektiven Konzernsteuerquote (Effective Tax Rate, ETR) auf wesentliche Einflussfaktoren, um mögliche Veränderungen plausibel erklären zu können.
Ziele
Ziel des Prozesses Steuern ist es, den steuerlichen Erfolg der Unternehmenstätigkeit zu ermitteln und abzugrenzen, den steuerlichen Compliance-Regelungen gerecht zu werden sowie festgelegte, steueroptimierende Strategien anzuwenden.
Inhalte
Der Hauptprozess beinhaltet den Ansatz und die Bewertung der einzelnen Wirtschaftsgüter aus der steuerrechtlichen Perspektive sowie als Endergebnis die Erstellung der Steuerbilanz. Im Vordergrund steht die Ermittlung des steuerlichen Gesamterfolges des Unternehmens unter Einhaltung erforderlicher/bestimmter Richtlinien und Normen/Gesetze, wie u. a. dem Maßgeblichkeitsprinzip. Die Steuerbilanzpolitik, latente Steuern, Konzernsteuerquote bzw. die internationale Erfolgsabgrenzung und das Tax Risk Management stellen besondere Aspekte des Steuerprozesses dar.
Steuerstammdaten
Im Rahmen der Stammdatenpflege sind alle steuerrelevanten Daten der Gesellschaften, wie z. B. länderspezifische Steuersätze, Hebesätze, Freibeträge und Verrechnungssätze zu pflegen.
Steuerbilanz
Unter Berücksichtigung der Steuergesetzgebung und Bilanzierungs-/Bewertungsrichtlinien (insbes. steuerliche Aktivierungs- und Passivierungswahlrechte ebenso wie Bilanzierungsverbote) wird aus dem handelsrechtlichen Abschluss die Steuerbilanz und (bei Bedarf) -GuV entwickelt. Bewertungsunterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz sind entsprechend zu dokumentieren.
Laufende Steuern
Ausgehend von dem so ermittelten steuerbilanziellen Gewinn kann die laufende Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer unter Berücksichtigung außerbilanzieller Korrekturen ermittelt werden. Maßgeblich hierfür ist der steuerliche Gewinn des Unternehmens. Im Rahmen der Berechnung der laufenden Steuern sind mögliche Steuerfreibeträge und steuerliche Verlustvorträge zum Abzug zu bringen. Die berechnete Steuer ist ferner mit den geleisteten Vorauszahlungen zu verrechnen, um die noch zu buchende Steuerforderung bzw. -rückstellung zu ermitteln und die erforderlichen Abschlussbuchungen anzuweisen.
Latente Steuern
Neben der Ermittlung der laufenden Steuern ist aufgrund von Bewertungsunterschieden die Berechnung und Verbuchung von latenten Steuern vorzunehmen. Hierzu gilt es in einem ersten Schritt die Höhe der Bewertungsunterschiede zwischen internationaler sowie lokaler Handels- und Steuerbilanz zu bestimmen und zu klassifizieren (erfolgswirksame vs. -neutrale sowie temporäre vs. permanente Unterschiede). Permanente Bewertungsunterschiede sind abzugrenzen, da hierauf keine latenten Steuern berechnet werden. Hinsichtlich der verbleibenden Bewertungsunterschiede sind die latenten Steuern rechnerisch zu ermitteln und entsprechend der fortgeführten Bewertungsunterschiede fortzuschreiben. Ferner ist auch die Werthaltigkeit der Verlustvorträge zu prüfen und unter Umständen hieraus resultierende latente Steuern zu ermitteln. Die aktiven latenten Steuern sind insgesamt auf ihre Werthaltigkeit zu untersuchen. In einem letzten Schritt sind die Abschlussbuchungen für die latenten Steuern zu ermitteln und eine Buchungsanweisung an die Hauptbuchhaltung zu übermitteln.
Anhangangaben
Ein weiterer Bestandteil des Hauptprozesses Steuern ist die Zusammenstellung der steuerlich relevanten Informationen für die benötigten Anhangangaben (wie z. B. Zusammensetzung des Steueraufwandes (Überleitungsrechnung), Steuerquote, Entwicklung und Zusammensetzung der latenten Steuern, Entwicklung der Verlustvorträge, Werthaltigkeit). Darauf aufbauend sind die Anhangangaben für Kapital- und Personenhandelsgesellschaften gemäß § 285 Nr. 29 HGB zu erstellen.
Steuerdeklaration
Die vorstehend erläuterten Schritte sind maßgeblich für die Durchführung der Steuerdeklaration. Zur Vorbereitung der Steuerdeklaration sind die notwendigen Nachweise und Belege vollständig zu erfassen, sinnvoll zu ordnen und zusammenzuführen. Ferner gilt es die steuerlichen Daten, die sich dem Jahresabschluss entnehmen lassen, in die Steuererklärungsvordrucke zu überführen. Dabei sind auch aktuelle Sachverhalte zu berücksichtigen, die nach dem Abschlusszeitpunkt bekannt geworden sind. Die aufgrund der Steuerveranlagungen durch das Finanzamt erlassenen Bescheide und/oder Feststellungen sind zu prüfen. Sollten die Bescheide von den eingereichten Steuererklärungen abweichen, sind ggf. Rechtsbehelfe einzulegen und/oder Anträge auf Änderung der Bescheide zu stellen.
Umsatzsteuerlast
Der Hauptprozess Steuern umfasst darüber hinaus auch die Ermittlung der Umsatzsteuerlast. Die ermittelte Umsatzsteuerlast ist in den monatlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen zu erklären. Ferner ist für das gesamte Wirtschaftsjahr eine Umsatzsteuerjahreserklärung einzureichen. Für die Erstellung der Umsatzsteuerjahreserklärung ist eine Umsatzsteuer-Verprobung durchzuführen. Abschließend ist die Abschlussbuchung für die ermittelte Umsatzsteuerlast zu ermitteln und zur Buchung anzuweisen.
Steuerrisiken
Ein weiterer wichtiger Bestandteil des Prozesses Steuern stellt die Erfassung und Berücksichtigung von steuerlichen Risiken dar. Hierzu bedarf es zunächst der Analyse und Erhebung der bekannten risikobehafteten Sachverhalte des Steuerbereichs. Bekannte Betriebsprüfungsrisiken sind festzuhalten und nach ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit einzuordnen. Anschließend sind die steuerlichen Effekte, die sich im Falle des Eintritts der Risiken ergeben könnten, zu ermitteln und zu dokumentieren.
Sondersachverhalte (u. a. Umstrukturierungen)
In Einzelfällen ist es notwendig, auftretende Sondersachverhalte steuerlich zu bewerten und anschließend entsprechend zu berücksichtigen. Hierzu gehören die Aufarbeitung der Feststellungen der Betriebsprüfung und die Unterstützung bei der korrekten Verbuchung und Erfassung der Feststellungen im Jahresabschluss. Zu den Sondersachverhalten zählt auch die Erstellung einer Verrechnungspreisdokumentation für die grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen mit verbundenen Unternehmen.
Wichtig ist auch die steuerliche Abbildung von Umstrukturierungen, um eine Erfüllung der steuerlichen Voraussetzungen zu gewährleisten. Dazu gehört auch eine nachhaltige Begleitung. Unterschiede, die sich im Steuerrecht aufgrund lokaler Gegebenheiten einstellen, gilt es dabei zu berücksichtigen. Darüber hinaus können sich je nach den Umständen des Einzelfalles weitere steuerlich relevante Themenstellungen ergeben, wie z. B. Sachverhalte im Zusammenhang mit der Betriebsstättenerfassung, Funktionsverlagerung, Zinsschranke etc.
E-Bilanz
Bei der Erstellung der E-Bilanz entsprechend der vorgegebenen Taxonomie handelt es sich um eine neue Anforderung an den Steuerbereich. Die Erstellung der E-Bilanz macht eine laufende Aktualisierung des Kontenplans erforderlich. Hierzu ist ein Mapping der relevanten Vorsystemdaten (Kontenpläne) auf die Taxonomie der Finanzverwaltung durchzuführen. Dies kann es erforderlich machen, fehlende Informationen einzuholen sowie eine manuelle Korrektur und Qualitätssicherung der Bewegungsdaten durchzuführen. Ferner ist eine Erfassung bzw. Aktualisierung der Global Common Daten (GCD) vorzunehmen. Abschließend ist die E-Bilanz zu generieren und an das Finanzamt zu übermitteln.
Prozessleistungsmessung, KPIs
Die Qualität des Prozesses Steuern bestimmt sich im Wesentlichen durch den benötigten Zeitraum, um die relevanten Steuerabgrenzungen zu ermitteln sowie entsprechend durch die nachfolgende Notwendigkeit von Fehlerbereinigungen.